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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte, dass der bloße Besitz von über 100 Bild- und Videodateien mit problematischem Inhalt auf den Rechnern des Polizisten kein eindeutig „vorwerfbares Fehlverhalten“ darstelle. Es sei nicht ersichtlich, dass der Beamte diese Dateien bewusst gesammelt oder gezielt gespeichert habe.

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Im Sommer 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass es gegen die Mitglieder der umstrittenen Chatgruppen kein Gerichtsverfahren geben wird. Zuvor hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, nachdem bereits das Landgericht Frankfurt eine Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte. Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege.

Die meisten der damaligen Chatteilnehmer waren Polizisten. Den sechs Beschuldigten wurde vorgeworfen, zwischen Herbst 2014 und Herbst 2018 in mehreren Chatgruppen Bilder und Videos verbreitet zu haben, die unter anderem Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigten oder volksverhetzenden Inhalt hatten. Fünf der Beschuldigten standen zu dieser Zeit im Dienst der Polizei. Eine zentrale Rolle bei den Ermittlungen spielte die Chatgruppe „Itiotentreff“, in der innerhalb eines Jahres mehr als 1.600 Nachrichten ausgetauscht worden waren. (dpa/ima)

  • nibbler@discuss.tchncs.de
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    14 hours ago

    ja na gut, wer diese Datei empfängt mag sie jetzt vielleicht nicht sammeln. ich bekomme auch schlechte Witze in diversen Gruppen und lösche sie nicht direkt, nur weil ich die Meinung nicht teile.

    aber die Inhalte kommen doch nicht aus dem Nichts in diese Gruppe. irgendjemand muss die ja aktiv pfostiert haben. und da gibt’s dann keine Ausreden mehr, oder? ODER???

  • Lucy :3@feddit.org
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    1 day ago

    Und wenn sie den Hitlergruß zeigen waren sie auch nur socially awkward autisten. Einer hat’s vorgemacht, die Schweine werden nachziehen.

  • Ekybio@lemmy.world
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    1 day ago

    Ich hab neulich mal in einem Bericht gelesen, dass wenn Polizisten Gegenanzeige erstatten das von Gerichten auf interne Anweisung IMMER angenommen und verarbeitet wird. Finde die Quelle leider nicht mehr, habe hier auch in der Community als Artikel verlinkt gesehen.

    Deswegen wird wohl Demonstranten die von der Polizei mishandelt wurden oft geraten keine Anzeige einzureichen, weil das dann vielleicht als Bagatelle gesehen und fallen gelassen wird, aber das Echo von den Bullen definitiv kommt und zwar knallhart.

    Der ganze Verein müsste dringend durchleuchtet und entseucht werden, aber das wird mit der CDU niemals passieren. Ich weiß schon warum ganze Communities kategorisch diese Deppen ablehnen.

    Kein Freund, kein Helfer…

    (Hab die Rechts-Lingo leider nicht drauf, deswegen nur grob formuliert. Wer den Link zu dem Artikel oder dem Posting hier teilen kann, das wäre wirklich lieb)

  • fuzzy_feeling@programming.dev
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    1 day ago

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte, dass der bloße Besitz von über 100 Bild- und Videodateien mit problematischem Inhalt auf den Rechnern des Polizisten kein eindeutig „vorwerfbares Fehlverhalten“ darstelle. Es sei nicht ersichtlich, dass der Beamte diese Dateien bewusst gesammelt oder gezielt gespeichert habe. Zwar könne in diesem Zusammenhang eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden – doch für eine endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die Voraussetzung für eine Suspendierung wäre, habe das Gericht derzeit keine ausreichende Wahrscheinlichkeit gesehen.

    bitte gehen sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.

    aber den fall lorenz, den werden wir aufklären. pinky promise